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Testament

Wie muss ein ordnungsgemäßes Testament aussehen?  Was passiert, wenn das Testament fehlerhaft ist?

Das Testament

Entscheidet sich eine Person dazu, von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und ein Testament errichten zu wollen, so bieten sich ihr verschiedene Möglichkeiten. Zu unterscheiden ist insoweit zwischen

- einem privaten Testament
- einem notariellen Testament
- einem gemeinschaftlichen Testament.

1. Das private Testament

Bei einem privaten Testament verfasst der Erblasser selbst seinen letzten Willen handschriftlich.

2. Das notarielle Testament

Bei einem notariellen (auch öffentlichen) Testament wird der letzte Wille durch eine öffentliche Urkunde festgehalten. Hierzu muss der Erblasser einen Notar aufsuchen, welcher das Testament sodann nach den Vorgaben des Erblassers erstellt.

3. Das gemeinschaftliche Testament

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Am weitesten verbreitet ist hierbei das so genannte Berliner Testament. Das gemeinschaftliche Testament hält neben gewissen Formerleichterungen auch sonstige Vorteile für die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern gegenüber einem „sonstigen" Testament bereit


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