Das Testament
Entscheidet sich eine Person dazu, von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und ein Testament errichten zu wollen, so bieten sich ihr verschiedene Möglichkeiten. Zu unterscheiden ist insoweit zwischen
- einem privaten Testament
- einem notariellen Testament
- einem gemeinschaftlichen Testament.
1. Das private Testament
Bei einem privaten Testament verfasst der Erblasser selbst seinen letzten Willen handschriftlich.
2. Das notarielle Testament
Bei einem notariellen (auch öffentlichen) Testament wird der letzte Wille durch eine öffentliche Urkunde festgehalten. Hierzu muss der Erblasser einen Notar aufsuchen, welcher das Testament sodann nach den Vorgaben des Erblassers erstellt.
3. Das gemeinschaftliche Testament
Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Am weitesten verbreitet ist hierbei das so genannte Berliner Testament. Das gemeinschaftliche Testament hält neben gewissen Formerleichterungen auch sonstige Vorteile für die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern gegenüber einem „sonstigen" Testament bereit